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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 5. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen David Kurmann Photography (nachfolgend „DKP") und der auftraggebenden Person oder Firma (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.

2. Offerte und Vertragsschluss

Offerten sind während 30 Tagen gültig und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich — auch per E-Mail — bestätigt. Angaben auf dieser Website stellen keine verbindliche Offerte dar.

3. Leistungsumfang

Der Umfang ergibt sich aus der Offerte. Er umfasst in der Regel Vorbereitung, Aufnahmetag, Bildauswahl, Bearbeitung der ausgewählten Aufnahmen sowie die Übergabe in den vereinbarten Formaten.

Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Bewilligungen und Gebühren für Drehorte, Miete von Studios und Spezialausrüstung, Leistungen Dritter wie Visagistik, Styling oder Models, sowie Druck und Produktion.

Gestalterische Freiheit

DKP erbringt die Leistung nach eigenem fachlichem und gestalterischem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Ein Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Bild besteht nicht; geschuldet ist ein sorgfältig erarbeitetes Ergebnis in der besprochenen Bildsprache.

4. Honorar und Spesen

Das Honorar richtet sich nach der Offerte und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.

PositionRegelung
AufnahmezeitNach Pauschale oder angefangener Stunde gemäss Offerte
ReisezeitAb 30 km ab Standort verrechenbar
FahrspesenCHF 0.70 pro Kilometer, öffentlicher Verkehr nach Aufwand
ZusatzbearbeitungRetuschen über den vereinbarten Umfang hinaus nach Aufwand
ÜbernachtungBei Einsätzen über 250 km oder mehrtägigen Aufträgen zu Lasten des Auftraggebers

5. Zahlungsfristen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Anzahlung

Bei Aufträgen ab CHF 1500 sowie bei Erstaufträgen wird eine Anzahlung von 50 Prozent des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung fällig. Der Aufnahmetermin gilt erst mit deren Eingang als reserviert.

Verzug

Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 Prozent gemäss Art. 104 OR geschuldet. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei DKP. Eine Verwendung der Aufnahmen vor Zahlungseingang ist nicht gestattet.

6. Termine, Verschiebung und Absage

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Für Absagen und Verschiebungen durch den Auftraggeber gilt:

Zeitpunkt der AbsageEntschädigung
Mehr als 14 Tage vor dem Terminkostenlos
14 bis 7 Tage vor dem Termin50 % des Auftragswerts
Weniger als 7 Tage vor dem Termin100 % des Auftragswerts

Bereits angefallene Fremdkosten werden in jedem Fall verrechnet.

Aussenaufnahmen und Wetter

Bei Aussenaufnahmen kann der Termin bei ungeeigneter Witterung bis spätestens am Vortag von beiden Seiten kostenlos verschoben werden. Der Ersatztermin wird gemeinsam festgelegt.

Verhinderung von DKP

Kann DKP den Termin aus Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, sofern DKP kein Verschulden trifft.

7. Lieferung und Bildauswahl

Die Lieferung erfolgt in der Regel innert 10 bis 15 Arbeitstagen nach dem Aufnahmetag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Auswahl der zu bearbeitenden Aufnahmen trifft DKP, sofern nicht ausdrücklich eine gemeinsame Auswahl vereinbart wurde.

Unbearbeitete Rohdaten werden nicht herausgegeben. Sie sind Arbeitsmittel und entsprechen nicht dem gestalterischen Ergebnis.

Archivierung

Gelieferte Aufnahmen werden während zwölf Monaten archiviert. Danach besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. Eine längere Archivierung kann vereinbart werden.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht an sämtlichen Aufnahmen verbleibt gemäss URG bei David Kurmann. Es ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

Ohne abweichende Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht:

Nicht enthalten und gesondert zu vereinbaren sind:

Bearbeitung

Zuschnitt und Formatanpassung sind gestattet. Wesentliche Veränderungen, welche die Bildaussage entstellen, sowie das Entfernen der Bildsprache bedürfen der Zustimmung (Art. 11 URG).

Urhebernennung

Bei redaktioneller und journalistischer Verwendung ist die Nennung „Foto: David Kurmann" anzubringen. Bei Verwendung in sozialen Medien wird die Verlinkung von @davidkurmann_official erbeten.

9. Eigenwerbung

DKP darf die entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung verwenden — auf der Website, in sozialen Medien, in Portfolios und bei Wettbewerben. Der Auftraggeber kann dem schriftlich widersprechen; in diesem Fall wird eine Sperrfrist oder ein vollständiger Ausschluss vereinbart, was sich im Honorar niederschlagen kann.

10. Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche abgebildeten Personen der Aufnahme und der beabsichtigten Veröffentlichung zugestimmt haben. Bei Mitarbeitenden liegt diese Pflicht beim Unternehmen.

Ebenso stellt der Auftraggeber sicher, dass für Aufnahmen auf privatem Grund, in geschützten Bauten sowie von Marken, Kunstwerken und Produkten Dritter die erforderlichen Bewilligungen vorliegen. Er stellt DKP von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Einwilligungen entstehen.

11. Mängel und Genehmigung

Mängel sind innert 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Danach gilt die Leistung als genehmigt. Bei berechtigter Rüge erfolgt Nachbesserung. Gestalterische Auffassungsunterschiede stellen keinen Mangel dar.

12. Haftung

DKP haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.

Bei Verlust oder Beschädigung von Bilddaten durch technisches Versagen beschränkt sich die Haftung auf die Wiederholung der Aufnahmen, sofern dies möglich und zumutbar ist.

13. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser Bedingungen ist.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Sursee, Kanton Luzern, soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen.