Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge zwischen David Kurmann Photography (nachfolgend „DKP") und der auftraggebenden Person oder Firma (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten sind während 30 Tagen gültig und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich — auch per E-Mail — bestätigt. Angaben auf dieser Website stellen keine verbindliche Offerte dar.
3. Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus der Offerte. Er umfasst in der Regel Vorbereitung, Aufnahmetag, Bildauswahl, Bearbeitung der ausgewählten Aufnahmen sowie die Übergabe in den vereinbarten Formaten.
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Bewilligungen und Gebühren für Drehorte, Miete von Studios und Spezialausrüstung, Leistungen Dritter wie Visagistik, Styling oder Models, sowie Druck und Produktion.
Gestalterische Freiheit
DKP erbringt die Leistung nach eigenem fachlichem und gestalterischem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Auftrags. Ein Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Bild besteht nicht; geschuldet ist ein sorgfältig erarbeitetes Ergebnis in der besprochenen Bildsprache.
4. Honorar und Spesen
Das Honorar richtet sich nach der Offerte und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.
| Position | Regelung |
|---|---|
| Aufnahmezeit | Nach Pauschale oder angefangener Stunde gemäss Offerte |
| Reisezeit | Ab 30 km ab Standort verrechenbar |
| Fahrspesen | CHF 0.70 pro Kilometer, öffentlicher Verkehr nach Aufwand |
| Zusatzbearbeitung | Retuschen über den vereinbarten Umfang hinaus nach Aufwand |
| Übernachtung | Bei Einsätzen über 250 km oder mehrtägigen Aufträgen zu Lasten des Auftraggebers |
5. Zahlungsfristen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Anzahlung
Bei Aufträgen ab CHF 1500 sowie bei Erstaufträgen wird eine Anzahlung von 50 Prozent des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung fällig. Der Aufnahmetermin gilt erst mit deren Eingang als reserviert.
Verzug
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 Prozent gemäss Art. 104 OR geschuldet. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei DKP. Eine Verwendung der Aufnahmen vor Zahlungseingang ist nicht gestattet.
6. Termine, Verschiebung und Absage
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Für Absagen und Verschiebungen durch den Auftraggeber gilt:
| Zeitpunkt der Absage | Entschädigung |
|---|---|
| Mehr als 14 Tage vor dem Termin | kostenlos |
| 14 bis 7 Tage vor dem Termin | 50 % des Auftragswerts |
| Weniger als 7 Tage vor dem Termin | 100 % des Auftragswerts |
Bereits angefallene Fremdkosten werden in jedem Fall verrechnet.
Aussenaufnahmen und Wetter
Bei Aussenaufnahmen kann der Termin bei ungeeigneter Witterung bis spätestens am Vortag von beiden Seiten kostenlos verschoben werden. Der Ersatztermin wird gemeinsam festgelegt.
Verhinderung von DKP
Kann DKP den Termin aus Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird unverzüglich informiert und ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, sofern DKP kein Verschulden trifft.
7. Lieferung und Bildauswahl
Die Lieferung erfolgt in der Regel innert 10 bis 15 Arbeitstagen nach dem Aufnahmetag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Auswahl der zu bearbeitenden Aufnahmen trifft DKP, sofern nicht ausdrücklich eine gemeinsame Auswahl vereinbart wurde.
Unbearbeitete Rohdaten werden nicht herausgegeben. Sie sind Arbeitsmittel und entsprechen nicht dem gestalterischen Ergebnis.
Archivierung
Gelieferte Aufnahmen werden während zwölf Monaten archiviert. Danach besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. Eine längere Archivierung kann vereinbart werden.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an sämtlichen Aufnahmen verbleibt gemäss URG bei David Kurmann. Es ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Ohne abweichende Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht:
- zeitlich unbefristete Nutzung für eigene Zwecke des Auftraggebers
- Website, soziale Medien, Printmaterialien und interne Kommunikation
- räumlich unbeschränkt
Nicht enthalten und gesondert zu vereinbaren sind:
- Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte, einschliesslich Konzerngesellschaften
- Weiterverkauf der Aufnahmen oder Nutzung als Bestandteil eines Produkts
- Verwendung zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz
Bearbeitung
Zuschnitt und Formatanpassung sind gestattet. Wesentliche Veränderungen, welche die Bildaussage entstellen, sowie das Entfernen der Bildsprache bedürfen der Zustimmung (Art. 11 URG).
Urhebernennung
Bei redaktioneller und journalistischer Verwendung ist die Nennung „Foto: David Kurmann" anzubringen. Bei Verwendung in sozialen Medien wird die Verlinkung von @davidkurmann_official erbeten.
9. Eigenwerbung
DKP darf die entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung verwenden — auf der Website, in sozialen Medien, in Portfolios und bei Wettbewerben. Der Auftraggeber kann dem schriftlich widersprechen; in diesem Fall wird eine Sperrfrist oder ein vollständiger Ausschluss vereinbart, was sich im Honorar niederschlagen kann.
10. Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche abgebildeten Personen der Aufnahme und der beabsichtigten Veröffentlichung zugestimmt haben. Bei Mitarbeitenden liegt diese Pflicht beim Unternehmen.
Ebenso stellt der Auftraggeber sicher, dass für Aufnahmen auf privatem Grund, in geschützten Bauten sowie von Marken, Kunstwerken und Produkten Dritter die erforderlichen Bewilligungen vorliegen. Er stellt DKP von Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlenden Einwilligungen entstehen.
11. Mängel und Genehmigung
Mängel sind innert 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Danach gilt die Leistung als genehmigt. Bei berechtigter Rüge erfolgt Nachbesserung. Gestalterische Auffassungsunterschiede stellen keinen Mangel dar.
12. Haftung
DKP haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.
Bei Verlust oder Beschädigung von Bilddaten durch technisches Versagen beschränkt sich die Haftung auf die Wiederholung der Aufnahmen, sofern dies möglich und zumutbar ist.
13. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser Bedingungen ist.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Sursee, Kanton Luzern, soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen.